Rechtsprechung
BGH, 05.12.2007 - 5 StR 471/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 50 StGB
Strafzumessung bei einem versuchten "Mitnahmesuizid" zulasten des eigenen behinderten Kindes (Berücksichtigung einer bestehenden Tablettenabhängigkeit; Handeln aus "positiven Fremdwertgefühlen" bei "erheblichen perspektivischen Ängsten"); minder schwerer Fall des ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafzumessung bei Zusammentreffen eines besonderen Milderungsgrundes mit allgemeinen Milderungsgründen; Anforderungen an das Vorliegen eines Totschlags im minder schwerem Fall; Strafbarkeit und Strafzumessung wegen der Tötung des eigenen Kindes u.a. aus Sorge um dessen ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 50; ; StGB § 213; ; StGB § 213 2. Alt.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 50 § 213
Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall, vertyptem Milderungsgrund und allgemeinen Milderungsgründe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 338
- StV 2008, 355
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05
Urteil im Fall einer Kindstötung im Strafausspruch aufgehoben
Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 471/07
Denn angesichts der außergewöhnlichen Umstände der Tat und der Persönlichkeit der Angeklagten wäre auf das festgestellte Motiv für die Tötung - welches der Sachverständige, dessen Gutachten die Strafkammer folgt, als Handeln aus "positiven Fremdwertgefühlen" bei "erheblichen perspektivischen Ängsten" um ihre Tochter beschreibt - im Rahmen der Strafzumessung besonderes Gewicht zu legen gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 270, 271). - BGH, 30.01.1992 - 1 StR 768/91
Prüfung von einzelfallbezogenen und vertypten Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 471/07
Trifft ein besonderer Milderungsgrund mit allgemeinen Milderungsgründen zusammen, so ist im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Strafzumessungstatsachen zunächst - unter Ausklammerung des besonderen Grundes - allein auf die allgemeinen Milderungsgründe abzustellen (…BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 7; BGH StV 1992, 371, 372).
- LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18 Trifft dabei ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund mit allgemeinen Milderungsgründen zusammen, hat das Gericht Ersteren im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Strafzumessungstatsachen zunächst auszuklammern und allein auf die allgemeinen Milderungsgründe abzustellen (vgl. BGH, NStZ 2008, 338; StV 1992, 371 f.).
- BGH, 13.09.2011 - 5 StR 311/11
Totschlag (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung aller Umstände; …
Die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorzunehmende Gesamtwürdigung bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls fehlt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139 und vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 471/07, NStZ 2008, 338;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 85 mwN). - BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung; fehlende Entscheidung über den …
Die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall - hier im Sinne des § 244a Abs. 2 StGB - vorliegt, erfordert eine Gesamtbewertung aller strafzumessungsrelevanten Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 471/07, NStZ 2008, 338; vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139; zur Prüfungsreihenfolge, falls auch ein gesetzlich vertypter Strafmilderungsgrund vorliegt, vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 168/14, juris Rn. 7).